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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Für den Warenverkauf der Firma Max Pferdekaemper GmbH & Co. KG in Menden:

I. Allgemeines

1.) Wir liefern grundsätzlich zu unseren nachstehend abgedruckten Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2.) Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3.) Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

4.) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

5.) Zur Nutzung des Shops ist eine Registrierung erforderlich. Nach abgeschlossener Registrierung erhält der Kunde die Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername und Passwort. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und, soweit zur Registrierung erforderlich, vollständige Angaben zu machen und diese Daten stets aktuell zu halten. Dies gilt auch, wenn die Registrierung auf Wunsch und im Auftrag des Kunden durch Mitarbeiter unseres Unternehmens durchgeführt wird.
Sind oder werden Registrierungsdaten im Verlauf der Vertragslaufzeit unrichtig, wird uns der Kunde unverzüglich über die Änderung schriftlich oder telefonisch informieren.
Die Nutzung des Online-Shops ist ausschließlich für eigene gewerbliche Zwecke des Kunden zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass Informationen aus unserem Shop gewerblichen Dritten nicht zur Kenntnis gelangen. Dies betrifft insbesondere Bilder, Preise, Produktinformationen, Produktspezifikationen und Konzepte. Der Kunde stellt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicher, wenn er Daten und Informationen aus unserem Online-Shop unternehmensintern weitergibt. Der Nutzer verpflichtet sich mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für jeden Fall der schuldhaften unberechtigten Weitergabe seiner persönlichen Zugangsdaten sowie von Bildern, Preisen, Produktinformationen oder Produktspezifikationen aus dem Dritte eine von uns nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an uns zu zahlen.
Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Wir behalten uns vor, die Richtigkeit der Registrierungs-informationen zu überprüfen,
insbesondere durch die Anforderung von Kopien, z.B. Gewerbescheinen oder Handelsregisterauszügen.


II. Lieferung

1.) Wir verpflichten uns, die bestellte Ware unverzüglich an den Besteller auszuliefern. Speziell für den Käufer zu beschaffende oder anzufertigende Waren müssen in schriftlicher Form bestellt werden. Durch vorübergehende Lieferengpässe entstehende Lieferrückstände berechtigen unsere Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

2.) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. Wir sind nicht verpflichtet, vor Ausgleich von Zahlungsrückständen weitere Bestellungen auszuführen.

3.) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

4.) Wird ein Auftrag vor der Warenlieferung vom Käufer storniert, sind wir berechtigt, dem Käufer alle durch die Stornierung entstandenen Kosten zu berechnen. Mangelfreie Ware darf nur mit unserem vorherigen Einverständnis an uns zurückgesandt werden. Die zurück gelieferte Ware wird unter Abzug einer Pauschale von 20% für die Prüfung und Bearbeitung gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist ein einwandfreier Zustand der Ware in unversehrter Originalverpackung, ohne Preisauszeichnung. Bei Waren, die für den Käufer speziell beschafft oder angefertigt wurden, ist die Rücknahme bereits gelieferter einwandfreier Ware ausgeschlossen.


III. Berechnung

1.) Unsere Preise richten sich stets nach unseren neuesten Preislisten.

2.) Für die Inrechnungstellung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist unser Kunde berechtigt,
innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Waren zurückzutreten.
Im Rahmen eines Gesamtauftrages vereinbarte Liefermengen, die von der Preiserhöhung nicht betroffen sind, werden hiervon nicht berührt.

3.) Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.

4.) Lieferungen ab Euro 125,- Warenwert ohne Mehrwertsteuer sind im Inland fracht- und verpackungsfrei. Ausgenommen hiervon sind speziell gekennzeichnete Speditionslieferungen.

5.) Sollte von uns frachtfreie Lieferung zugesagt sein, haben die von uns genannten Preise die zurzeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.


IV. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Monaten, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.


V. Zahlungsbedingungen

1.) Unsere Rechnungen sind grundsätzlich zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug,
frei deutscher Grenze. Bei erteilter Einzugsermächtigung oder erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden die Rechnungen des abgelaufenen Monats am 05. des folgenden Monats abzgl. 3% Skonto abgebucht. Einzugsermächtigungen werden in SEPA-Basis-Mandate umgewandelt.
Die Vorabankündigung für den Lastschrifteinzug erhält der Zahlungspflichtige 1 bis 3 Werktage vor der Kontobelastung.

2.) Die Hereingabe von Primawechseln ist ausgeschlossen.

3.) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von uns unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Mahngebühren und Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens aber 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, berechnet.

4.) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5.) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.


VI. Versand

1.) Verladung und Versand der von uns gelieferten Waren erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

2.) Hinsichtlich der Versandart und des Versandweges sind wir bemüht, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.


VII. Gewährleistung

1.) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen.

2.) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns eingehend bekannt zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand abgenommen.

3.) Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Verjährungsfristen vorsehen.

4.) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nacherfüllung oder Minderung. Der Anspruch auf Schadensersatz und auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen ist ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgesandt werden.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1.) Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware in einem ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

2.) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben sie Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

3.) Die aus Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring berechtigt es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

4.) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

5.) Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

6.) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

7.) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die von uns gelieferten Waren ist grundsätzlich Menden. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist Gerichtsstand ebenfalls Menden. Anderweitige hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben keine Wirksamkeit, es sei denn, dass wir uns ausdrücklich hiermit einverstanden erklären.


Stand Juni 2016